Ergotherapie ist im Bereich der Krankenbehandlung nur auf ärztliche Anordnung möglich.

Bringen Sie daher zum ersten Kontakt eine ärztliche Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt mit.

Zu den Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Diagnose,) sollte noch der Name der Therapeutin, die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten, sowie ein allfälliger Hausbesuch auf der Verordnung stehen.

                zB 10x Ergotherapie zu 60 Minuten + 10x Hausbesuch)

 

Beim ersten Termin  folgt die Befundung, sowie die Erstellung eines Behandlungsplanes.

Die ÖGK, sowie die BVAEB haben die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.

Bei der SVS muss die ärztliche Verordnung, sowie der Behandlungsplan derzeit zur Bewilligung eingereicht werden.

Kann per Mail, APP oder per Post erfolgen.