Da ich eine Wahltherapeutin bin, ist eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.
Sie erhalten am Ende des Therapieblockes eine Honorarnote.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Teilrechnung nach 5 Therapieeinheiten.
Um eine (Teil-)Rückerstattung der Therapiekosten zu erhalten, kann nun die bezahlte Honorarnote (oder beide Teilrechnungen) zusammen mit dem Zahlungsbeleg, der ärztlichen Verordnung im Original, sowie dem Behandlungsplan bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Es empfiehlt sich, auch immer eine Kopie zu behalten.
Die Selbstbehaltskosten (nach Abzug durch die Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen) können ggf. bei einer Zusatzversicherung, oder auch im Steuerausgleich geltend gemacht werden.
Weiters besteht die Möglichkeit über das Behindertengesetz einen Antrag auf Therapiekostenzuschuss zu beantragen – bei aktuellem Bescheid.